1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der «Nordwand AG – Agentur für Kommunikation, Reinluftweg 1, 9630 Wattwil», nachfolgend «Nordwand» genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von der der Nordwand in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die AGBs sind online auf der Website des Auftragnehmers abrufbar.
2. OFFERTEN
Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Verursacht die Erstellung einer Offerte unüblichen Aufwand, so schuldet der Kunde bereits für die Offerte eine Vergütung. Konzepte, Entwürfe und Präsentationen sind zu vergüten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Wettbewerben hat der Kunde keinerlei Rechte auch wenn dieVergütung bezahlt wurde.
3. LEISTUNGSDEFINITION
Die Nordwand unterscheidet nach «Agenturleistungen» und «Fremdleistungen». Agenturleistungen werden von der Nordwand oder deren Sublieferanten erbracht. Die Nordwand haftet im Rahmen der AGB für die Erbringung der Agenturleistungen. Fremdleistungen sind Leistungen Dritter (Bspw. Druckkosten). Ohne andere Vereinbarung werden sie direkt an den Kunden abgerechnet. Die Nordwand übernimmt keine Haftung für die Leistungen Dritter.
4. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND
Ein Vertrag kommt durch vorbehaltlose Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Ist der Kunde mit dem Inhalt der Offerte nicht in allen Teilen einverstanden, so ist die Nordwand nicht weiter an den Inhalt gebunden.
5. GEISTIGES EIGENTUM
Alle von der Nordwand geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum des Schöpfers (natürliche Person). Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens der Nordwand. Ohne Einverständnis von der Nordwand dürfen keine Änderungen an den Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke der Agentur wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
6. NUTZUNGSRECHTE
Nach Bezahlung gehen sämtliche Rechte zur Nutzung der von der Nordwand erarbeiteten Werke auf den Kunden über.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Bei durch den Kunden angelieferten Daten und Dokumente, welche der Nordwand zur Weiterbearbeitung dienen, geht die Nordwand davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung an die Nordwand kann mündlich oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Die Nordwand handelt gegenüber Dritten immer im Auftrag des Kunden. Andere Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
9. GUT ZUM DRUCK / GUT ZUR AUSFÜHRUNG
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Ausführung»/«Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Ausführung»/«Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Nordwand keine Haftung.
10. BELEGEXEMPLARE
Von allen produzierten Arbeiten sind der Nordwand mindestens sechs Belegexemplare zu überlassen. Der Nordwand steht das Recht zu, diese Belegexemplare sowie auch deren elektronische Version als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
11. VERRECHNUNG UND MEHRWERTSTEUER
Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechungen sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Mahnspesen betragen bei der zweiten Stufe pauschal CHF 50.- und es wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Agenturleistungen von der Nordwand werden nach effektivem Aufwand verrechnet, solange nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die Stundenansätze gemäss Angebot.
12. AUFTRAGSREDUZIERUNG- ODER ANNULIIERUNG
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Nordwand einen Anspruch auf 50 % des abgemachten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat die Nordwand Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.
13. LEISTUNGEN DRITTER
Die Agentur kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechung Dritter (Kunden der Nordwand) erteilen.
14. HAFTUNG
Die Nordwand verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Die Haftung seitens der Nordwand beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
15. MÄNGELRÜGE
Die von der Nordwand erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich zu erfolgen.
16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von der Nordwand. Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich.
Wattwil, 06. Mai 2018